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Sozialversicherungsrecht
Die Sozialversicherung bildet neben der Versorgung (Versorgung der Kriegs-und Wehr­ dienstopfer sowie der Behinderten) und Sozialhilfe (früher Fürsorge) eine der drei gro­ ßen Säulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versorgung und Sozial­ hilfe dadurch, daß die Mittel im wesentlichen durch Beiträge, nicht durch Steuerauf­ kommen finanziert werden (wenn auch Bundeszuschüsse vorkommen), von der Sozial­ hilfe ferner dadurch, ...

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