Sozialversicherungsrecht
Die Sozialversicherung bildet neben der Versorgung (Versorgung der Kriegs-und Wehr dienstopfer sowie der Behinderten) und Sozialhilfe (früher Fürsorge) eine der drei gro ßen Säulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versorgung und Sozial hilfe dadurch, daß die Mittel im wesentlichen durch Beiträge, nicht durch Steuerauf kommen finanziert werden (wenn auch Bundeszuschüsse vorkommen), von der Sozial hilfe ferner dadurch, ...